Ordnung für Religions for Peace - Deutschland
Diese Ordnung wurde vom Geschäfteführenden Ausschuss anlässlich seiner Sitzung am19.04.2008 in Frankfurt beschlossen. Sie tritt hiermit in Kraft.
1. Name
1.1. Der Name der Vereinigung ist: „ Religions for Peace ( RfP ) Deutschland”
1.2.“RfP” gliedert sich weltweit in RfP -International, RfP-Kontinental , RfP-National und RfP-Lokal .
2. Ziele
2.1. „ Religions for Peace ” lädt Menschen aller Religionen ein, sich gemeinsam auf der Grundlage der Friedenswerte ihrer Religion für den Frieden einzusetzen.
2.2. Die verschiedenen Wege der einzelnen Religionen auf dieses gemeinsame Ziel hin werden in ihrer Eigenständigkeit anerkannt.
2.3. Grundlage der Friedensarbeit von „ Religions for Peace ” ist die Kenntnis voneinander, das Verständnis füreinander und der Dialog miteinander.
2.4. „ Religions for Peace ” will die Bedeutung der Religionen bewusst machen, besonders im Hinblick auf Frieden, gegenseitiges Verstehen, Gerechtigkeit und Ökologie.
2.5. „ Religions for Peace ” macht es sich zur Aufgabe, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen im Sinne der in 2.1. bis 2.4. genannten Ziele zu ermöglichen und zu fördern sowie verschiedene dazu geeignete Vorhaben im Rahmen der Jugendhilfe anzubieten und durchzuführen.
3. Mitgliedschaft
3.1. Da „ Religions for Peace “ kein Verein im rechtlichen Sinn ist, werden die natürlichen Personen, die sich bei „ Religions for Peace ” engagieren, nur nominell als Mitglieder bezeichnet. Zur Mitarbeit bei „ Religions for Peace “ sind alle eingeladen, die sich zu den in dieser Ordnung genannten Zielen bekennen.
3.2. Alle, die sich bei „ Religions for Peace “ engagieren, sollten sich nach Möglichkeit regelmäßig in unseren örtlichen Gruppen treffen. Mitglieder unter 35 Jahren gehören der „Jüngeren Generation“ an.
3.3. Die Mitglieder von „ Religions for Peace “ entrichten einen Jahresbeitrag, dessen Höhe vom Geschäfteführenden Ausschuss festgelegt wird. Mit diesem Beitrag wird die Arbeit von „ Religions for Peace “ im interreligiösen Dialog gefördert. Über den Förderverein WCRP-Deutschland e. V. kann hierfür eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
3.4. Alle Mitglieder erhalten die regelmäßig erscheinende Broschüre „ RfP-INFORMATIONEN “. Diese informiert aus dem interreligiösen Dialoggeschehen, sowie über die internationalen und örtlichen Aktivitäten von „ Religions for Peace “.
3.5. Mitglieder von „ Religions for Peace “ haben bei den Jahres/Regionalkonferenzen Stimmrecht. Sie können als Delegierte an Europäischen und Internationalen Versammlungen von „ Religions for Peace “ teilnehmen entsprechend der dort festgelegten Teilnehmerzahl.
3.6. Die Mitgliedschaft kann jährlich zum Jahresende gekündigt werden.
4. Jahres/Regionalkonferenzen
4.1. Zu den in der Regel jährlich stattfindenden Konferenzen wird schriftlich eingeladen.
4.2. Ein Regularienteil ist vorzusehen mit Berichten aus „ Religions for Peace-International , -Kontinental, -National“, mit Berichten aus den örtlichen Aktivitäten sowie mit Informationen über die finanzielle Situation.
4.3. Schwerpunkt der Konferenzen sollte die inhaltliche Arbeit sein.
4.4. „ Religions for Peace “ kann nur aufgelöst werden, wenn 2/3 der Mitglieder zustimmen.
5. Der Geschäfteführende Ausschuss (GA)
5.1. Der GA von „ Religions for Peace “ besteht aus dem/der Vorsitzenden ( President ), einem/er Stellvertreter/in ( Vice-President ), dem/der Finanzverwalter/in sowie ggf. aus weiteren Mitgliedern, um möglichst die verschiedenen Religionen und Gruppierungen (Frauen, Männer, jüngere Generation) zu repräsentieren, sowie aus je einem/er Vertreter/in der örtlichen Gruppen, den/die diese Gruppe jeweils selbst benennt, sowie dem/der Koordinator/in der jüngeren Generation, sofern eine solche Gruppe besteht.
5.2. Der GA entscheidet über Anträge lokaler Gruppen auf Anerkennung als örtliche Gruppe von „ Religions for Peace “ nach Ermessen im Sinne dieser Ordnung. Unabdingbare Voraussetzung für die Anerkennung als örtliche Gruppe sind:- Die Aufnahme der Bezeichnung „ Religions for Peace -Name des Ortes oder der Region. - Übereinstimmung mit den in dieser Ordnung genannten Zielen von „ Religions for Peace“.- Anmeldung von Mitgliedern im Sinne von § 3 dieser Ordnung. Eine Mindestzahl von Mitgliedern legt der GA fest.- Der GA entscheidet auch über die Aberkennung des RfP Status einer Ortsgruppe.
5.3. Die örtlichen Gruppen sind gehalten, durch eine(n) Vertreter(in) an den GA Sitzungen regelmäßig teilzunehmen.
5.4. Der GA benennt die Vertreter/in für die übergeordneten Gremien, sowie die Delegierten für die Europäischen Konferenzen und die Weltkonferenz von „ Religions for Peace “. Dies soll unter Einhaltung der bei „ Religions for Peace “ auf internationaler Ebene geltenden Mindestquotierung erfolgen.
5.5. Der/die Vorsitzende ( President ) und sein(e) Stellvertreter/in ( Vice-President ) vertreten „ Religions for Peace “ gegenüber der Öffentlichkeit.
5.6. Der/die Vorsitzende ( President ) führt in Absprache mit dem GA die Geschäfte von „ Religions for Peace “ und bereitet die Jahres/Regionalkonferenzen vor.
5.7. Der/die Vorsitzende ( President ), der/die stellvertretende/r Vorsitzende/r ( Vice-President ), der/die Finanzverwalter/in, sowie weitere Mitglieder, die nicht die örtlichen Gruppen repräsentieren, werden vom GA für zwei Jahre gewählt.
6. Finanzen
6.1. „ Religions for Peace “ ist auf Spenden angewiesen und arbeitet nicht gewinnorientiert.
6.2. Die Gelder dürfen nur für die „ Religions for Peace“-Angelegenheiten verwendet werden (u. a. Publikationen, Verwaltung, Veranstaltungen, Aktionen, nationale und internationale Belange). Die Ausgaben sollen nur unter Beachtung der Sparsamkeit erfolgen.
6.3. Alle Einnahmen und Ausgaben müssen ordnungsgemäß verbucht werden. Die Rechnungsführung obliegt dem/der Finanzverwalter/in.
6.4. Bei der Auflösung von „ Religions for Peace “ fällt das Vermögen an „ Religions for Peace -Europa “, in Nachfolge an „ Religions for Peace-International “ bzw. in Nachfolge an eine von den Jahres/Regionalkonferenzen zu bestimmende Organisation mit der Verpflichtung, die Gelder für die Sache des Friedens und der sozialen Gerechtigkeit einzusetzen.
6.5. Bei Aberkennung des RfP Status einer Ortsgruppe oder auch bei anderweitiger Auflösung fällt das Vermögen an RfP Deutschland. Das Vermögen darf nicht auf eine andere Institution oder an eine andere dritte Person übertragen werden. Der Aktivbestand des Ortsgruppenkontos ist mit entsprechender Abrechnung unverzüglich an RfP Deutschland abzuführen und das Konto zu löschen.
7. Änderung der Ordnung
Diese Ordnung für „ Religions for Peace “ kann mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder des GA nach Rücksprache mit ihrer örtlichen Gruppe geändert werden.
vor dem 19.04.2008 gültige Ordnung:
Ordnung für Religions for Peace/WCRP-Deutschland
Diese Ordnung wurde mit Einfügungen nach 5.2. und 6.5. vom Geschäfteführenden Ausschuss anlässlich seiner Sitzung am 24.06.06 in Köln beschlossen. Sie tritt mit diesen Veränderungen hiermit in Kraft.
1. Name
1.1. Der Name der Vereinigung ist: “Religions for Peace/WCRP-Deutschland” (World Conference of Religions for Peace).
1.2. “Religions for Peace/WCRP” gliedert sich weltweit in “Religions for Peace / WCRP-International, WCRP-Kontinental, WCRP-National und WCRP-Lokal.
2. Ziele
2.1. “Religions for Peace/WCRP-Deutschland” lädt Menschen aller Religionen ein, sich gemeinsam auf der Grundlage der Friedenswerte ihrer Religion für den Frieden einzusetzen.
2.2. Die verschiedenen Wege der einzelnen Religionen auf dieses gemeinsame Ziel hin werden in ihrer Eigenständigkeit anerkannt.
2.3. Grundlage der Friedensarbeit von “Religions for Peace/WCRP-Deutschland” ist die Kenntnis voneinander, das Verständnis füreinander und der Dialog miteinander.
2.4. “Religions for Peace/WCRP-Deutschland” will die Bedeutung der Religionen bewusst machen, besonders im Hinblick auf Frieden, gegenseitiges Verstehen, Gerechtigkeit und Ökologie.
2.5. “Religions for Peace/WCRP-Deutschland” macht es sich zur Aufgabe, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen im Sinne der in 2.1. bis 2.4. genannten Ziele zu ermöglichen und zu fördern sowie verschiedene dazu geeignete Vorhaben im Rahmen der Jugendhilfe anzubieten und durchzuführen.
3. Mitgliedschaft
3.1. Da „Religions for Peace/WCRP-Deutschland“ kein Verein im rechtlichen Sinn ist, werden die natürlichen Personen, die sich bei “Religions for Peace/WCRP-Deutschland” engagieren, nur nominell als Mitglieder bezeichnet. Zur Mitarbeit bei „Religions for Peace/WCRP-Deutschland“ sind alle eingeladen, die sich zu den in dieser Ordnung genannten Zielen bekennen.
3.2. Alle, die sich bei „Religions for Peace/WCRP-Deutschland“ engagieren, sollten sich nach Möglichkeit regelmäßig in unseren örtlichen Gruppen treffen. Mitglieder unter 35 Jahren gehören der „Jüngeren Generation“ an.
3.3. Die Mitglieder von „Religions for Peace/WCRP-Deutschland“ entrichten einen Jahresbeitrag, dessen Höhe vom Geschäfteführenden Ausschuss festgelegt wird. Mit diesem Beitrag wird die Arbeit von „Religions for Peace/WCRP-Deutschland“ im interreligiösen Dialog gefördert. Über den Förderverein WCRP-Deutschland e. V. kann hierfür eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
3.4. Alle Mitglieder erhalten die regelmäßig erscheinende Broschüre „WCRP-INFORMATIONEN“. Diese informiert aus dem interreligiösen Dialoggeschehen, sowie über die internationalen und örtlichen Aktivitäten von „Religions for Peace/WCRP-Deutschland“.
3.5. Mitglieder von „Religions for Peace/WCRP-Deutschland“ haben bei den Jahreskonferenzen Stimmrecht. Sie können als Delegierte an Europäischen und Internationalen Versammlungen von „Religions for Peace/WCRP“ teilnehmen entsprechend der dort festgelegten Teilnehmerzahl.
4. Jahreskonferenz
4.1. Zu der in der Regel jährlich stattfindenden Konferenz wird schriftlich eingeladen.
4.2. Ein Regularienteil ist vorzusehen mit Berichten aus „Religions for Peace/WCRP-International, /WCRP-Kontinental, /WCRP-National“, mit Berichten aus den örtlichen Aktivitäten sowie mit Informationen über die finanzielle Situation.
4.3. Schwerpunkt der Versammlung sollte die inhaltliche Arbeit sein.
4.4. „Religions for Peace/WCRP-Deutschland“ kann nur aufgelöst werden, wenn 2/3 der zur Jahreskonferenz erschienenen Mitglieder zustimmen.
5. Der Geschäfteführende Ausschuss (GA)
5.1. Der GA von „Religions for Peace/WCRP-Deutschland“ besteht aus dem/der Vorsitzenden (President), einem/er Stellvertreter/in (Vice-President), dem/der Finanzverwalter/in sowie ggf. aus weiteren Mitgliedern, um möglichst die verschiedenen Religionen und Gruppierungen (Frauen, Männer, jüngere Generation) zu repräsentieren, sowie aus je einem/er Vertreter/in der örtlichen Gruppen, den/die diese Gruppe jeweils selbst benennt, sowie dem/der Koordinator/in der jüngeren Generation, sofern eine solche Gruppe besteht.
5.2. Der GA entscheidet über Anträge lokaler Gruppen auf Anerkennung als örtliche Gruppe von „Religions for Peace/WCRP-Deutschland“ nach Ermessen im Sinne dieser Ordnung. Unabdingbare Voraussetzung für die Anerkennung als örtliche Gruppe sind:- Die Aufnahme der Bezeichnung „Religions for Peace/WCRP-Name des Ortes oder der Region. - Übereinstimmung mit der in dieser Ordnung genannten Zielen von „Religions for Peace/WCRP-Deutschland“.- Anmeldung von Mitgliedern im Sinne von § 3 dieser Ordnung. Eine Mindestzahl von Mitgliedern legt der GA fest.- Der GA entscheidet auch über die Aberkennung des RfP/WCRP Status einer Ortsgruppe.
5.3. Der GA benennt die Vertreter/in für die übergeordneten Gremien, sowie die Delegierten für die Europäischen Konferenzen und die Weltkonferenz von „Religions for Peace/WCRP“. Dies soll unter Einhaltung der bei „Religions for Peace/WCRP“ auf internationaler Ebene geltenden Mindestquotierung erfolgen.
5.4. Der/die Vorsitzende (President) und sein(e) Stellvertreter/in (Vice-President) vertreten „Religions for Peace/WCRP-Deutschland“ gegenüber der Öffentlichkeit.
5.5. Der/die Vorsitzende (President) führt in Absprache mit dem GA die Geschäfte von „Religions for Peace/WCRP-Deutschland“ und bereitet die Jahreskonferenzen vor.
5.6. Der/die Vorsitzende (President), der/die stellvertretende/r Vorsitzende/r (Vice-President), der/die Finanzverwalter/in, sowie weitere Mitglieder, die nicht die örtlichen Gruppen repräsentieren, werden vom GA für zwei Jahre gewählt.
6. Finanzen
6.1. „Religions for Peace/WCRP-Deutschland“ ist auf Spenden angewiesen und arbeitet nicht gewinnorientiert.
6.2. Die Gelder dürfen nur für die „Religions for Peace/WCRP-Deutschland“-Angelegenheiten verwendet werden (u. a. Publikationen, Verwaltung, Veranstaltungen, Aktionen, nationale und internationale Belange). Die Ausagaben sollen nur unter Beachtung der Sparsamkeit erfolgen.
6.3. All Einnahmen und Ausgaben müssen ordnungsgemäß verbucht werden. Die Rechnungsführung obliegt der/dem Finanzverwalter/in.
6.4. Bei der Auflösung von „Religions for Peace/WCRP-Deutschland“ fällt das Vermögen an „Religions for Peace/WCRP-Europa“, in Nachfolge an „Religions for Peace/WCRP-International“ bzw. in Nachfolge an eine von der Jahresversammlung zu bestimmten Organisationen mit der Verpflichtung, die Gelder für die Sache des Friedens und der sozialen Gerechtigkeit einzusetzen.
6.5. Bei Aberkennung des RfP/WCRP Status einer Ortsgruppe oder auch bei anderweitiger Auflösung fällt das Vermögen an RfP/WCRP Deutschland. Das Vermögen darf nicht auf eine andere Institution oder an eine andere dritte Person übertragen werden. Der Aktivbestand des Ortsgruppenkontos ist mit entsprechender Abrechnung unverzüglich an RfP/WCRP Deutschland abzuführen und das Konto zu löschen.
7. Änderung der Ordnung
Diese Ordnung für „Religions for Peace/WCRP-Deutschland“ kann mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder des GA nach Rücksprache mit ihrer örtlichen Gruppe geändert werden.